Vereinsmitteilung 1/2015

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise genauestens!
Grundsätzlich sind die staatlichen Vorschriften und die vereinsinternen Bestimmungen verbindlich.
Hinweis zur Jahreskarte: Die Embach-Karte darf nicht von der Jahreskarte abgeschnitten werden!
Sollte die Karte abgetrennt werden verliert sie ihre Gültigkeit.
Gewässer
Gastfischer können nur mit einem Vereinsmitglied im Rahmen der Patenregelung an unseren Gewässern Angeln (Ausnahme Mailling).
Es gibt keine Karten im freien Verkauf (außer für Mailling)
Die Karten werden ausgegeben von:
Kassier Jürgen Fröscher (0157/74739221)
Gewässerwart Thomas Dittmann (0157/33920811)
Diese müssen vom Vereinsmitglied (Fischereiberechtigung des Gastes muss vorgelegt werden) abgeholt werden. Anforderungen per Mail sind leider nicht mehr möglich wie bisher, da jede elektronische Form im Fischereigesetz verboten wurde. Die Tageskarte muss beim ersten Mal persönlich abgeholt werden, da der Verein eine Kopie des Fischereischeins anlegen muss. Danach können Tageskarten per Mail angefordert werden, die dann auch mit der Post verschickt werden können.
Hinweis: Bitte Tageskarten mindestens 3 Tage im Voraus anfordern da die ausgebenden Personen auch ein Privat- und Berufsleben haben und sich nicht immer darum kümmern können!
Tageskarten können angefragt werden bei Kassier: juergen-froescher@t-online.de
Auch 2015 gibt es wieder Tageskarten für Mailling.
Ausgabestelle sind Fisherman‘s Partner in Parsdorf und in Dorfen beim
Ziegler Josef „Zum Pollin“: Unterer Marktplatz 37, 84405 Dorfen Tel:08081/93160
J. Reiser: Tann 1, 84554 Aschau am Inn Tel: 08638/881808
Zoo und Angelbedarf Moser: Isener Str. 4, 84405 Dorfen Tel. 08081/956310
Tonis Angelgeräte: Äußere Regensburger Str. 43 84034 Landshut Tel. 0871 – 29 45 7
Sollte es noch weitere Ausgabestellen geben, werden wir dies auf der Homepage veröffentlichen. 
Gewässer allgemein
Bitte nehmt Rücksicht auf andere Angler und werft z.B. eure Angelmontage nicht so raus ins Wasser, dass andere Fischer auf anderen Angelplätzen behindert werden. Auch bei der Nutzung von Futterbooten sollte der Futterplatz so gewählt werden, dass niemand behindert wird. Bitte haltet euch an die Bestimmungen auf der Jahreskarte, der Vereinsmitteilung und der Homepage. Sätze wie: „Das Vorstandsmitglied hat es mir erlaubt“ gelten nicht!
Haselfurther Weiher
Das Übernachten, ist nur im hinteren Bereich, mit Angelschirmen erlaubt. Die Futtermenge für das Anfüttern (Boilies, Partikel usw.) sollte in einem vernünftigen Rahmen erfolgen. Am Strand darf nicht gezeltet werden. Am Haselfurther Weiher ist das Fischen auf Raubfisch ab sofort bis zum 30.04.2015 untersagt! Das Fischen mit Wurm, Köderfischen und Kunstködern jeglicher Art ist in dieser Zeit verboten. Für Welse gilt dennoch die Entnahmepflicht!
Mailling
Bitte parkt eure Autos am unteren Weiher nur auf der rechten Seite vom Weg, in der Wiese links vom Weg herrscht Parkverbot und der Besitzer wird nur Sauer wenn er da wieder jemanden stehen sieht. Von oben über den Feldweg zur Hütte fahren ist nicht gestattet!
Isen/ Embach
Die Regelung hat sich sehr gut bewährt und wird weiter beibehalten:
Das Gewässer darf von jedem Mitglied nur noch maximal. 5-mal pro Jahr befischt werden.
Ab sofort gibt es eine Zusatzkarte auf der Jahreskarte, in der das Datum an dem gefischt wird, vor Beginn des Angelns eingetragen werden muss! Das Fischen ist nach Erreichen des Fanglimits (2 Salmoniden) unverzüglich einzustellen. Es darf nur noch mit einer Handangel gefischt werden, und als Köder sind nur noch Kunstköder mit Schoneinzelhaken erlaubt. Sollte mit Spinner, Wobbler oder ähnlichen gefischt werden, ist der Drilling gegen einen Einzelhaken, (alternativ 2 Haken von Drilling abzuzwicken) bei dem der Widerhaken umgebogen ist auszutauschen. Naturköder wie Wurm, Mais, Maden, so wie Forellenteig sind untersagt.
Die Fischereiaufseher sind schriftlich angewiesen die Bestimmungen knallhart zu kontrollieren. Sollte jemand, mit nicht eingetragenem Datum, oder nicht mit dem entsprechendem Köder erwischt werden, erfolgt ein Kartenentzug von 1 Monat. Es werden auch keine Ausreden, wie
„Ich habe es vergessen, das Datum einzutragen „ oder“ Habe nicht dran gedacht“ akzeptiert.
Bei Verlust der Sonderkarte ist das Kontingent verbraucht und es darf nicht mehr dort gefischt werden.
Isen Bereich Dorfen
Die Zugangsmöglichkeiten im Stadtbereich sind nun sehr begrenzt.
Damit man hinter den Gauster fischen kann, gibt es zwei Möglichkeiten.
1. Zugang über die Heubrücke, dort befindet sich ein Versorgungsweg vom Wasserwirtschaftsamt
über den kann man am Damm entlang gehen. Das Befahren ist etwas ungünstig, da man nicht umdrehen kann. Man muss halt ein bisschen länger zu Fuß gehen.
2. Es gibt ein Tor in der Nähe der Sebastianskirche, das eine Pferdekoppel absperrt.
Den Schlüssel für dieses Tor könnt ihr beim Kassier Jürgen Fröscher erwerben.
Das Tor muss immer verschlossen sein. Sollte es dort irgendwelche Beschwerden geben oder sollte es zu Vorfällen mit den Pferden kommen, wird uns der Zugang sofort und für immer entzogen. Sollte dort irgendwas passieren oder vorfallen, haftet derjenige persönlich für den Schaden und hat auch die Konsequenzen zu tragen. Also seit sehr vorsichtig wenn ihr dort durch geht.
Der Verein Haftet nicht für Unfälle!
Weißweiher 1&2
Am Weißweiher 1 und 2 ist das Fischen auf Raubfisch ab sofort bis zum 28.02.2016 untersagt! Das Fischen mit Wurm, Köderfischen und Kunstködern jeglicher Art ist in dieser Zeit verboten. Für Welse gilt dennoch die Entnahmepflicht!
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Befahren der Wege um beide Weiher herum untersagt ist. Weder durch die Schranke noch von hinten über den Feldweg. Es dürfen auch keine Anhänger über diese Wege ans Wasser gebracht werden, egal ob gefahren oder geschoben, da es sich um ein Rückzugsgebiet für Rehe, Hasen usw. handelt und wir sonst wieder Ärger mit dem Jagdpächter bekommen. Ebenso ist der mitgebrachte Müll wieder, mit nach Hause zunehmen. Die Futtermenge für das Anfüttern (Boilies, Partikel usw.) soll in einem vernünftigen Rahmen erfolgen.
Wir haben dem Besitzer eingeräumt, dass er den Weiher auch weiterhin als Badesee verwenden kann, bzw. auch dort mal ein Grillfest veranstalten kann, was wahrscheinlich nur 1 oder 2-mal im Jahr der Fall ist. Sollte er einmal da sein, nehmt bitte Rücksicht darauf, wir wollen das gute Verhältnis zum Miche nicht trüben. Bei Problemen meldet euch erst beim Tom, Wolfgang oder Jürgen.
Inselweiher und Kuttenweiher
Besonderheit: Am Südostufer des Weihers befindet sich ein Badeplatz der von Badegästen benutzt werden darf, da dieser dort schon seit ca. 20 Jahren angesiedelt ist und wir es im Pachtvertrag zu gesichert haben. Das Fischen dort ist in den Sommermonaten untersagt. Die haben kein Fischereirecht, sollten die dennoch Fischen, bitte mir (Wolfgang Pfahler) umgehend mitteilen, ich kümmere mich dann darum. Ihr macht bitte nichts.
Der Grillplatz ist kein Mülleimer, nehmt euren Müll wieder mit. Wer erwischt wird, macht einen Monat Pause, und kann auch Angezeigt werden!
Fischen – allgemein
Preisfischen
Es wird bei jedem Preisfischen für alle ein Startgeld von 10,00€ erhoben. Das Anfischen wird ausgesteckt mit Platzverlosung am Haselfurther Weiher, beim Herbstfischen am Insel-Kuttenweiher gibt es keine Platzverlosung.
Sperrzeiten
Bitte beachtet die Sperrzeiten genau, oder wir werden dem/der jenigen die Karte für mindestens 1 Monat entziehen. Weißweiher 1&2 sind im Frühjahr nicht gesperrt, es gibt aber auch dort dann keine Forellen.
• Passive Mitglieder mit gültigem staatl. Fischereierlaubnisschein erhalten einmalig pro Jahr,
1 kostenlose Tageskarte für ein Vereinsgewässer. Die Karte ist nicht übertragbar und ist nicht
gültig für Preisfischen.
• Karpfen zählen bei der Gesamtfangstatistik im Fangbuch gesammelt, also maximal 25 Karpfen pro Jahr dürfen gefangen werden. Dazu zählen Graskarpfen, Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Wildkarpfen, Silberkarpfen, Marmorkarpfen. Das Schonmaß von max. 60cm sind bei allen aufgeführten Fischen einzuhalten.
Seit letztem Jahr darf sich 1 weiteres Vereinsmitglied in die Riege der Fischereiaufseher einreihen, somit wächst die Zahl der Aktiven Aufseher auf 7 Personen an. Diese sind natürlich zu unbestimmten Zeiten an allen Gewässern unterwegs und werden jeden Verstoß gegen die Bestimmungen, die Satzung und gegen das Fischereirecht ahnden.
Die Vorstandschaft weist alle Mitglieder und deren Gäste/Begleitungen darauf hin, dass auch abseits der Fischerei an unseren Gewässern ein Gebührliches Verhalten untereinander und auch Fremden gegenüber unabdingbar ist.
– Räumt euren Angelplatz auf
– nehmt euren Müll wieder mit, wer seinen Müll liegen lässt, riskiert 1  Monat Fischverbot und in schweren Fällen auch eine Anzeige.
– nutzt den Feldweg, den Strand und den Bereich der Hütte am WW 2 nicht als Toilette!
– Am Weissweiher 1 wurde vom Tom ein Toilettenhäuschen aufgestellt. Hierfür möchten wir uns beim Tom für seine Mühe bedanken. Bitte haltet das Häusl in einen Ordentlichen Zustand.
• Es gibt nur noch 1-Jahres–Fischereierlaubnisscheine, getrennt nach Fließgewässern und geschlossenen Gewässern. Termine und Gewässersperrzeiten sind auf der Jahreskarte eingetragen.
Weitere Änderungen vorbehalten. Änderungen werden auf der Homepage aktualisiert
• Die Fangstatistik ist bis spätestens zum 31.12. aus dem Buch zu trennen und an den Gewässerwart oder an den Vorstand zu senden.
• Die neuen Jahreskarten werden immer bei der Jahreshauptversammlung (Pflichtversammlung) ausgegeben, ebenso die Verbandsmarken. Die Jahreskarten sind von nun an von März bis Ende Februar des Folge Jahres gültig. Bei nicht erscheinen werden euch die Unterlagen gegen eine Aufwandsentschädigung von 10€ nachgesendet.
• Die Bestimmungen auf den Jahreskarten sind zu lesen und einzuhalten. Jahreskarten sind nur Unterschrieben gültig. Die Sonderkarte für Isen-Embach darf nicht von der Jahreskarte abgetrennt werden!
• Das Toilettenhäusl in Mailling kann benutzt werden, die Zahlenkombination ist die gleiche wie am Schlagbaum. Bitte hinterlasst die Toilette in einem sauberen Zustand.
• Änderung der Bankverbindung oder der Anschrift sind unverzüglich dem Vorstand, Kassier oder Schriftführer mitzuteilen. Anfallende Gebühren werden weiterhin mit 10 € berechnet!
Kündigung der Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem Verein und der Wechsel von aktiv auf Passiv, haben unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist (letzter Termin 30.09. jährlich) in schriftlicher Form zu erfolgen. Jede nach diesem Termin eingegangene Kündigung kann erst im darauf folgenden Jahr berücksichtigt werden, da wir aus Verwaltungstechnischen Gründen darauf angewiesen sind.
Der Wechsel von Passiv auf aktiv kann jeder Zeit erfolgen.
Arbeitsstunden
Jedes Mitglied ist selbst verantwortlich für die Ableistung seiner 10 Arbeitsstunden. Sollte jemand an den vorgegebenen Terminen keine Zeit haben, soll sich die Person beim Schriftführer Grübl melden, es findet sich bestimmt immer was zu tun. Bitte beachtet dass das Geld für die fehlenden Stunden zwischen dem 08.11 und 15.11. abgebucht wird. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden seit 2014 15 € fällig.
Neue Satzung:
Auf der Jahreshauptversammlung wurde die neue Satzung mit überwältigender Mehrheit angenommen
(86 Stimmberechtigte Anwesend, 86 Stimmen für die neue Satzung)
Die vorrübergehende Vollmacht für den 1.Vorstand zur weiteren Nachbearbeitung der Satzung mit Vereinsregistergericht und Finanzamt wurde ebenfalls angenommen (85 stimmten für ja, 1 Enthaltung)
Neuwahlen:

1.Vorstand: Wolfgang Pfahler (wiedergewählt) (81 JA) (4 Enthaltungen) (1 Ungültige Stimme)
2.Vorstand: Gisbert Bergmann (wiedergewählt) (74 JA) (6 Enthaltungen)
Gegenkandidaten: Dittmann Tom (5 Stimmen)
Tobias Gauger (1 Stimme)
Jürgen Fröscher (1 Stimme)

Schriftführer: Florian Grübl (einstimmig wiedergewählt)
Kassier: Jürgen Fröscher (einstimmig wiedergewählt)
Gewässerwart: Herbert Boos (einstimmig wiedergewählt)
Gewässerwart: Thomas Dittmann (einstimmig wiedergewählt)
Gewässerschutzbeauftragter: Michael Stauß (einstimmig wiedergewählt)
Jugendwart: Christian Lämmlein (einstimmig wiedergewählt)
Jugendwart: Alen Sarovovic (einstimmig gewählt), löst den bisherigen Jugendwart Dirk Poznanski ab.
Organisationswart: Georg Schmidt (einstimmig wiedergewählt)
1.Hüttenwart: Hans Eberl (einstimmig wiedergewählt)
2.Hüttenwart: Michael Boos (einstimmig wiedergewählt)
1. Revisor: Elke Lämmlein (einstimmig gewählt), löst den bisherigen Revisor Martin Marketsmüller ab.
2. Revisor: Oliver Kowaczek (einstimmig gewählt), löst den bisherigen Revisor Hans Jürgen Braun ab.
Die Satzung kann unter www.isenfischer-dorfen.de herunter geladen werden.
Auch hier sei nochmals erwähnt dass wir eine neue Bankverbindung haben:
Volksbank-Raiffeisenbank Taufkirchen

Zahlungen und Fälligkeitstage:
Alle Abbuchungen die von Vereinsseite von euren Konten Erfolgen finden zwischen dem 08. und 15. eines Monats statt. Zahlungsverweigerer bekommen ab der 2. Mahnung zusätzlich 10€ Mahngebühr auferlegt. Bei Problemen und Fragen wendet euch an den Kassier Jürgen Fröscher.
Wir weisen darauf hin dass der Verein bei Zahlungsverweigerung definitiv Mahnverfahren einleitet, und zur Not auch Anzeige erstattet. Ein ehemaliges Mitglied hat dies schon provoziert und wurde rechtskräftig verurteilt.
Die Vorstandschaft bedankt sich bei allen Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen,
und wünscht euch allen schöne und geruhsame Stunden am Wasser.

Mit besten Grüßen

Wolfgang Pfahler
1. Vorstand