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letzte Änderung Montag, 17 März, 2025
Allgemeine BestimmungenVerein allgemein
  1. Es darf mit höchstens zwei Handangeln und einer Anbissstelle (Drilling ist eine Anbissstelle) gefischt werden. Mit Ausnahme der Köderfischsenke und den Handangeln sind andere Fanggeräte nicht gestattet.
  2. Jungfischer ohne Prüfung (Jugendfischereischein) dürfen mit zwei Handangeln fischen.
    Jungfischer mit Prüfung dürfen ab dem 14. Lebensjahr ohne Begleitung mit zwei Handangeln fischen.
  3. Das Angeln ist verboten: während des Arbeitseinsatz an den für den Arbeitseinsatz festgelegten Gewässern.
  4. Die Sperrzeiten der Gewässer sind zu beachten.
  5. Bei Preisfischen wird grundsätzlich nur mit einer Handangel gefischt. Blinkern, Anfüttern und Bootsbenutzung ist untersagt. Gesonderte Bestimmungen (Beiblatt Preisfischen).
  6. Bei Preisfischen an den nicht zum Preisfischen einbezogenen Gewässern. Nach Durchführung des Preisfischens sind die restlichen Gewässer wieder befischbar. Das Gewässer, an dem das Preisfischen durchgeführt wurde, bleibt an dem Tag gesperrt.
  7. Das Fischen mit dem Bellyboot, Schlauchboote, Luftmatratzen oder ähnliche Schwimmkörper sind zur Ausübung der Angelfischer untersagt.
  8. Änderung Futterboot ab 01.01.2023
    Es gibt noch kein generelles Verbot von Futterbooten und Futterdrohnen (FD),
    aber ab 01.01.2023 tritt folgende Regelung in Kraft.

    Das Futterboot ist von Montag 0:00 bis Donnerstag 24:00 in den vorgegebenen Regeln erlaubt.
    Von Freitag 0:00 bis Sonntag 24:00, sowie an gesetzlichen Feiertagen ist das Futterboot und FD ausnahmslos verboten.
  9. Das Eisangeln ist nicht erlaubt.
  10. Verboten ist nach § 15 Absatz 1 Satz 3 der Ausführungsverordnung des Fischereigesetzes vom 10.05.2004 (AVFIG zuletzt geändert am 01.10.2022) das Fischen mit dem lebenden Köderfisch. Verwendet werden dürfen alle Köder, die diesem Gesetzestext nicht widersprechen.
  11. Das Anfüttern ist in vernünftigen Mengen erlaubt. Es sind nur abbaubare Futtermittel zu verwenden
  12. Untermassige oder versehentlich in der Schonzeit gefangene Fische müssen vorsichtig und waidgerecht vom Haken gelöst und sofort zurückgesetzt werden, sofern sie noch lebensfähig sind. Das Verwenden eines Gaff’s ist untersagt.
  13. Die gesetzlichen Schonzeiten, Vereinsbestimmungen und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten. Das Hältern von Fischen im Fanggewässer ist auf die geringst möglichste Dauer zu beschränken. Setzkescher dürfen nur verwendet werden, wenn sie hinreichend groß und aus Knoten freiem Material hergestellt sind. Gefangene Fische dürfen nicht ausgetauscht werden.
  14. Das Verkaufen, Vertauschen oder Verschenken von Fischen ist nicht gestattet.
Jahreskarten, Tageskarten, KontrollenJahreskarten, Tageskarten, Kontrollen
  1. Mit dem Erwerb des Fischereierlaubnisscheines verpflichtet sich jeder Angelfischer, diese Bestimmungen vorbehaltlos anzuerkennen und einzuhalten und über kurzfristige Änderungen sich zu informieren. Die Fangstatistik ist sorgfältig auszufüllen, zu führen und bis 31.12. auf der Webseite unter Abgabe Fangliste abzugeben.
    Die Fangstatistik dient ausschließlich statistischen Zwecken und Besatzmaßnahmen.
  2. Mitglieder des Vereins haben kein Kontrollrecht in Bezug auf Fischereischein und Fangkontrolle. Vorstandsmitglieder, Fischereiaufseher und Polizei haben nach Artikel 61 (BayFiG) weitergehende Befugnisse. Diesen Personen sind auf Verlangen alle Fischereischeine auszuhändigen und sie dürfen die ganzen Behälter, wie auch den Pkw kontrollieren.
  3. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen sind unsere Fischereiaufseher und Vorstandsmitglieder ermächtigt, ihren Fischereierlaubnisschein einzuziehen und jede weitere Fischereiausübung zu untersagen. Bei schweren Verstößen kann neben den gesetzlichen Ahndungsmaßnahmen auch ein generelles Angelverbot für unsere Gewässer ausgesprochen werden.
    Ab 2023  können Fischereiaufseher Bußgelder neben Verwarnungen etc. aussprechen.
  4. Weisungen des Vorstandes, Gewässerschutzbeauftragten, Gewässerwart, Vereinsausschussmitgliedern oder Fischereiaufsehern ist Folge zu leisten.
  5. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, festgestellte Verstöße gegen Gesetze, Beschränkungen, Vereinsordnung oder Satzung unverzüglich der Vorstandschaft zu melden.
  6. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen sind unsere Fischereiaufseher und Vorstandsmitglieder ermächtigt, ihren Fischereierlaubnisschein einzuziehen und jede weitere Fischereiausübung zu untersagen.
    Bei kleinen Verstößen kann eine zeitliche Sperre ausgesprochen werden (1 – 3 Monate).
    Bei schweren Verstößen kann neben den gesetzlichen Ahndungsmaßnahmen auch ein generelles Angelverbot für unsere Gewässer ausgesprochen werden oder genauer gesagt es erfolgt ein Vereinsausschluss.
Jahreskarten, Tageskarten, KontrollenGastfischer mit Patenregelung

 Gastfischer können nur mit einem Vereinsmitglied im Rahmen der Patenregelung an unseren Gewässern angeln (Ausnahme Mailling).

  • Es gibt keine Karten im freien Verkauf (außer für Mailling)
    Tageskarten werden nur noch von 01.05 bis 01.10. ausgegeben.
  • Die Karten werden ausgegeben von:

Kassier Jürgen Fröscher (0157 – 74739221 oder 08637 – 310)

1. Vorstand: Stefan Probst (08705 – 9399410 oder 0162 – 2838920

Diese müssen vom Vereinsmitglied (Fischereiberechtigung des Gastes in Original muss vorgelegt werden) abgeholt werden. Anforderungen per Mail sind möglich wie bisher, können aber nur in Papierform versendet werden. Die Tageskarte muss beim ersten Mal persönlich abgeholt werden, da der Verein eine Kopie des Fischereischeins anlegen muss. Danach können Tageskarten per Mail angefordert werden, die dann auch mit der Post verschickt werden.

Hinweis: Bitte Tageskarten mindestens 5 Tage im Voraus anfordern, da die ausgebenden Personen auch ein Privat- und Berufsleben haben und sich nicht immer darum kümmern können!
Tageskarten können angefragt werden bei

Kassier:  juergen-froescher@t-online.de

1. Vorstand: probst-stefan@online.de

Hinweis: Zur Patenregelung

Da in den vergangenen Jahren die Nutzung der Tageskarten im Rahmen der Patenregelung überhandgenommen hat und in Moosburg grenzwertiges Verhalten und massenhaftes Entnehmen der Fische stattfindet, wird eine Reglementierung beschlossen.

Jeder Tageskartenfischer darf lediglich dreimal pro Angeljahr mit einem Mitglied im Rahmen der Patenregelung an unsere Vereinsgewässer mitgehen, bei Überschreiten erhält der Gast eine Sperre.

Für die Tauschkartenfischer ist seit 2022 das übernachten wieder erlaubt!
Dies soll Mitgliedschaften fördern, und gezieltes Abfischen in Gruppen unattraktiv machen.

 

Fischen allgemeinVerhalten am Wasser
  1. Ufer, Gewässer usw. sind peinlichst sauber zu halten und in ordentlichem Zustand zu verlassen. Keine Abfälle ins Wasser
    werfen (Dosen, Flaschen, Zigarettenkippen usw.). Nehmen Sie ihren Müll wieder mit nach Hause. Grillmöglichkeiten sind kein Abfalleimer. Jegliches anlegen von offenen Feuerstellen ist untersagt. Grillen in geeigneten Grills *(Minimum 30 cm vom Boden entfernt) ist gestattet.
  2. Das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ist strengstens untersagt.
    Parkhinweis auf der Webseite für Isen und Mailling beachten
    Vermeiden Sie Behinderungen des landwirtschaftlichen Betriebs.
    Bei Zuwiderhandlung haftet der Fahrzeughalter und/oder Fahrzeugführer.
  3. Das Putzen der Fische (Ausnehmen und Schuppen) ist an den Gewässern verboten.
  4. Sollten einzelne tote Fische im Vereinsgewässer auftreten, sind die von anwesenden Fischern zu entsorgen.
    Bei größerer Anzahl von toten Fischen ist unverzüglich der Gewässerwart oder Vorstand zu verständigen.
  5. Bitte nehmt Rücksicht auf andere Angler und werft z.B. eure Angelmontage nicht ins Wasser hinaus, dass andere Fischer auf anderen Angelplätzen behindert werden. Die Nutzung von Futterbooten, Futterdrohnen und Echoloten ist nicht mehr erlaubt.
  6. Bitte genießt den Alkohol in Maßen, ihr sollt auf jeden Fall noch in der Lage sein, eurer gesetzlichen Verpflichtung im sorgsamen Umgang mit den Fischen nachzukommen. Hierbei sei auch noch einmal erwähnt, dass in Begleitung von Jugendlichen eine Vorbildfunktion verpflichtend ist. 
Sonderbestimmungen GewässerBesondere Bestimmungen für Maillinger Weiher
  1. Fahrzeuge müssen oben am Wald geparkt werden, oder bei Durchfahrt der oberen Schranke kann rechts neben dem Zufahrtsweg geparkt werden. Auf der linken Seite (am Wasser) ist das Parken verboten. Die Zufahrt zur Vereinshütte von oben durch den Wald über die Wiese ist nicht gestattet.
  2. Da die Wiese um den Weiher landwirtschaftlich genutzt wird, sollten die Angelsachen nicht weiter als 1,5 m vom Wasser ausgebreitet werden sein. Das Niedertreten des Grases ist auf das geringste zu beschränken. Sollte der Besitzer das Gras mähen, ist der Angelplatz zu räumen, um ihn bei den Mäharbeiten nicht zu behindern. Nach dem Abmähen kann der Platz wieder eingenommen werden. Lassen Sie keine Kronkorken oder Blechverschlüsse usw. liegen. Wer den Bauern beim Mähen behindert, muss mit Konsequenzen rechnen!