Einverständniserklärung Jugend

Stand: Dienstag, 16 Dezember, 2025

3. Teilnahme an Jugend- und Angelaktivitäten

Ich/Wir erteile/n die Erlaubnis, dass mein/unser Kind an allen Aktivitäten der Jugendabteilung des Fischereivereins Velden e. V. teilnimmt, einschließlich Veranstaltungen, Schulungen, Weihnachtsfeiern, praktischen Angelübungen, Gemeinschaftsangeln, Ausflügen sowie Transport im Rahmen von Vereinsaktivitäten.

4. Aufsichtspflicht

Die Aufsicht erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Eine lückenlose Überwachung ist bei Veranstaltungen im Freien nicht jederzeit möglich. Relevante Besonderheiten des Kindes sind dem Jugendleiter vorab mitzuteilen.

5. Haftungsregelung

Der Verein und seine Jugendleiter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Typische und unvermeidbare Risiken am Gewässer wie Ausrutschen, Dornen, Insektenstiche oder Wasserkontakt gelten als akzeptiert.

8. Gültigkeit der Erklärung

Diese Einverständniserklärung gilt dauerhaft, solange das Kind Mitglied der Jugendabteilung des Fischereivereins Velden e. V. ist oder bis sie schriftlich widerrufen wird.

9. Verhalten, Sicherheitsregeln und Ausschlussbestimmungen

Der Jugendliche verpflichtet sich, den Anweisungen der Jugendleiter und Betreuer Folge zu leisten, die geltenden Naturschutz-, Gewässer- und Sicherheitsregeln einzuhalten sowie jede Form gefährlicher Handlungen zu unterlassen.

Das Mitbringen von Alkohol, Drogen, nikotinhaltigen Produkten, Waffen, Feuerwerkskörpern oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Während der Veranstaltung müssen die Erziehungsberechtigten telefonisch erreichbar sein und im Bedarfsfall eine sofortige Abholung ermöglichen.

Bei Verstößen gegen die Regeln kann der Jugendleiter den Jugendlichen aus der laufenden Veranstaltung entfernen, die unverzügliche Abholung veranlassen oder einen zeitweiligen bzw. dauerhaften Ausschluss von zukünftigen Aktivitäten aussprechen.

10. Ergänzende Regelungen (A–G)

  • A) Medizinische Erstversorgung: Ich/Wir stimme/n zu, dass im Notfall notwendige Maßnahmen zur unmittelbaren Erstversorgung durchgeführt und ggf. Rettungsdienst verständigt werden dürfen.
  • B) Sachbeschädigung: Für vorsätzliche Beschädigungen von Vereins- oder Privateigentum haftet der verursachende Jugendliche bzw. dessen Erziehungsberechtigte.
  • C) Aktualisierung der Kontaktdaten: Änderungen von Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder relevanten Gesundheitsdaten müssen dem Verein unverzüglich mitgeteilt werden.
  • D) Standortwechsel: Der Jugendleiter darf aus organisatorischen Gründen ortsnahe Standortwechsel vornehmen (z. B. Plätze am Gewässer wechseln).
  • E) Abholung: Die Erziehungsberechtigten stellen sicher, dass im Bedarfsfall eine Abholung innerhalb von 30–60 Minuten möglich ist.
  • F) Kleidung & Ausrüstung: Die Erziehungsberechtigten stellen sicher, dass das Kind angemessene Kleidung, Sonnenschutz und benötigte Ausrüstung für die Aktivität mitführt.
  • G) Gesamtgeltung: Die oben genannten Ergänzungen gelten verbindlich als Bestandteil dieser Einverständniserklärung.