3. Teilnahme an Jugend- und Angelaktivitäten
Ich/Wir erteile/n die Erlaubnis, dass mein/unser Kind an allen Aktivitäten der
Jugendabteilung des Fischereivereins Velden e. V. teilnimmt, einschließlich
Veranstaltungen, Schulungen, Weihnachtsfeiern, praktischen Angelübungen,
Gemeinschaftsangeln, Ausflügen sowie Transport im Rahmen von Vereinsaktivitäten.
4. Aufsichtspflicht
Die Aufsicht erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Eine lückenlose Überwachung ist
bei Veranstaltungen im Freien nicht jederzeit möglich. Relevante Besonderheiten des
Kindes sind dem Jugendleiter vorab mitzuteilen.
5. Haftungsregelung
Der Verein und seine Jugendleiter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Typische und unvermeidbare Risiken am Gewässer wie Ausrutschen, Dornen, Insektenstiche
oder Wasserkontakt gelten als akzeptiert.
8. Gültigkeit der Erklärung
Diese Einverständniserklärung gilt dauerhaft, solange das Kind Mitglied der
Jugendabteilung des Fischereivereins Velden e. V. ist oder bis sie schriftlich
widerrufen wird.
9. Verhalten, Sicherheitsregeln und Ausschlussbestimmungen
Der Jugendliche verpflichtet sich, den Anweisungen der Jugendleiter und Betreuer Folge
zu leisten, die geltenden Naturschutz-, Gewässer- und Sicherheitsregeln einzuhalten
sowie jede Form gefährlicher Handlungen zu unterlassen.
Das Mitbringen von Alkohol, Drogen, nikotinhaltigen Produkten, Waffen, Feuerwerkskörpern
oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Während der Veranstaltung müssen die Erziehungsberechtigten telefonisch erreichbar sein
und im Bedarfsfall eine sofortige Abholung ermöglichen.
Bei Verstößen gegen die Regeln kann der Jugendleiter den Jugendlichen aus der laufenden
Veranstaltung entfernen, die unverzügliche Abholung veranlassen oder einen zeitweiligen
bzw. dauerhaften Ausschluss von zukünftigen Aktivitäten aussprechen.
10. Ergänzende Regelungen (A–G)
- A) Medizinische Erstversorgung: Ich/Wir stimme/n zu, dass im Notfall notwendige Maßnahmen zur
unmittelbaren Erstversorgung durchgeführt und ggf. Rettungsdienst verständigt werden dürfen.
- B) Sachbeschädigung: Für vorsätzliche Beschädigungen von Vereins- oder Privateigentum haftet der
verursachende Jugendliche bzw. dessen Erziehungsberechtigte.
- C) Aktualisierung der Kontaktdaten: Änderungen von Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder relevanten
Gesundheitsdaten müssen dem Verein unverzüglich mitgeteilt werden.
- D) Standortwechsel: Der Jugendleiter darf aus organisatorischen Gründen ortsnahe Standortwechsel
vornehmen (z. B. Plätze am Gewässer wechseln).
- E) Abholung: Die Erziehungsberechtigten stellen sicher, dass im Bedarfsfall eine Abholung
innerhalb von 30–60 Minuten möglich ist.
- F) Kleidung & Ausrüstung: Die Erziehungsberechtigten stellen sicher, dass das Kind angemessene
Kleidung, Sonnenschutz und benötigte Ausrüstung für die Aktivität mitführt.
- G) Gesamtgeltung: Die oben genannten Ergänzungen gelten verbindlich als Bestandteil dieser
Einverständniserklärung.