Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise genauestens

Vereinsmitteilung

Letzte Änderung Montag, 9 Februar, 2026

Grundsätzlich sind die staatlichen Vorschriften und die vereinsinternen Bestimmungen verbindlich.  

Stand 01.01.2026

Karpfenfischen am HW und WW 1 & 2 ab 2021

  1. *Zu Karpfenfischen dürfen am Weißweiher 1 & 2 und Haselfurther Weiher keine geflochtenen Hauptschnüre mehr verwendet werden, es ist ausnahmslos Monofil-Schnur nicht unter 0,30 mm erlaubt. Vorfächer und Schlagschnur sind davon nicht betroffen
  2. *Folgende Utensilien sind für Karpfenfischer verpflichtend, Abhakmatte mit hohem Rand oder Cardle. Karpfenkescher oder Recovery Sling und dies ist vor dem Angeln aufzubauen.
  3. *Es müssen Karpfenkescher oder Recovery Sling verwendet werden. Dieser soll vorne min eine Spannweite von 1 m haben.
  4. *Abhakmatten oder Cardle sollen Minimum eine Größe von 100 x 70 cm haben und ein erhöhten Rand haben, damit die Fische nicht von der Matte rutschen können.
  5. *Futterboot ist noch erlaubt, aber es darf nur im Bereich der Wurfweite verwendet werden
  6. *Verbot von umsetzten der Fische, es dürfen keine Fische von W1 in W2 oder umgekehrt oder in ein anderes unserer Gewässer umgesetzt werden
  7. *Markieren von Fischen (Flossen einschneiden oder ähnliches) ist absolut verboten.
    Sollte jemand erwischt werden, erfolgt Vereinsausschluss uns Anzeige wegen Tierquälerei

Änderung seit 2023

Änderung Futterboot ab 01.01.2023 bleibt 2026 erhalten!
Es gibt noch kein generelles Verbot von Futterbooten und Futterdrohnen (FD),
aber seit 01.01.2023 ist folgende Regelung in Kraft.

Das Futterboot ist von Montag 0:00 bis Donnerstag 24:00 in den vorgegebenen Regeln erlaubt.
Von Freitag 0:00 bis Sonntag 24:00, sowie an gesetzlichen Feiertagen ist das Futterboot und FD ausnahmslos verboten.

Hinweis:
Sollte einer in der Verbotszeit mit Futterboot oder FD erwischt werden oder er legt seine Ruten über den kompletten Weiher aus oder hindert andere ihre Ruten in seinem Bereich auszulegen, wird seine Karte für 3 Monate eingezogen?
Diese Regelung ist bis auf Weiteres für WW 1 & 2 und Haselfurther Weiher gültig.

Sollte es aber mit Huber weiter Probleme geben, behalten wir uns vor, im HW das Futterboot zu verbieten.

Sollten diese Vorgabe auch nicht klappen, wird ab 2027 das Futterboot und Futterdrohnen, so wie Echolot komplett verboten

Tageskarten mit Patenregelung

Da in den vergangenen Jahren die Nutzung der Tageskarten im Rahmen der Patenregelung überhandgenommen hat und in Moosburg grenzwertiges Verhalten und massenhaftes Entnehmen der Fische stattfindet, wird eine Reglementierung beschlossen.

Jeder Tageskartenfischer darf lediglich dreimal pro Angeljahr mit einem Mitglied im Rahmen der Patenregelung an unsere Vereinsgewässer
mitgehen, bei Überschreiten erhält der Gast eine Sperre.

Dies soll Mitgliedschaften fördern, und gezieltes Abfischen in Gruppen unattraktiv machen.

Tageskarten für Mailling (Ausgabe erfolgt von 01.05 bis 01.10 jeden Jahres)

Ausgabestelle sind Fisherman‘s Partner in Parsdorf und

Zoo Gräber
Mühldorfer Str. 38,
84503 Altötting             
Tel: 08671/6203

Der Tageskartenverkauf für 2026 über Hejfish erfolgt ab 01.05. bis 1.10. oder  früher, wenn das Kontinent erschöpft ist.

 Sollte es noch weitere Ausgabestellen geben, werden wir diese auf der Homepage veröffentlichen.

Gewässer

GASTFISCHER

 Gastfischer können nur mit einem Vereinsmitglied im Rahmen der Patenregelung an unseren Gewässern angeln (Ausnahme Mailling).

  • Es gibt keine Karten im freien Verkauf (außer für Mailling)
  • Die Karten werden ausgegeben von:

Kassier Jürgen Fröscher (0157 – 74739221 oder 08637 – 310)  E-Mail juergen-froescher@t-online.de                          Montag bis Freitag

1. Vorstand: Stefan Probst (08705 – 9399410 oder 0162 – 2838920) E-Mail probst-stefan@online.de

Diese müssen vom Vereinsmitglied (Fischereiberechtigung des Gastes in Original muss vorgelegt werden) abgeholt werden. Anforderungen per Mail sind möglich wie bisher, können aber nur in Papierform versendet werden. Die Tageskarte muss beim ersten Mal persönlich abgeholt werden, da der Verein eine Kopie des Fischereischeins anlegen muss. Danach können Tageskarten per Mail angefordert werden, die dann auch mit der Post verschickt werden.

Hinweis: Bitte Tageskarten mindestens 5 Tage im Voraus anfordern, da die ausgebenden Personen auch ein Privat- und Berufsleben haben und sich nicht immer darum kümmern können!

Karpfenfischen am Weissweiher

An dieser Stelle müssen wir eine ernsthafte Mahnung aussprechen: Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit immer wieder verletzte Tiere gesichtet bzw. begutachtet wurden. Der Gewässerschutzbeauftragte Oliver Kowaczek hat dies zwar auf der letzten Hauptversammlung bereits mitgeteilt, aber die Aufforderung zeigte bisher keine Wirkung. Wir werden uns die Situation weiterhin ansehen, und bei akutem Bedarf weitere Maßnahmen einleiten, also achtet immer auf den sorgsamen Umgang mit den Fischen.

Bitte beachtet: Weißweiher 1 & 2 wird vom 01.01.2026 bis 28.02.2026 für jegliches Fisches gesperrt!

Alkohol am Gewässer

Bitte genießt den Alkohol in Maßen, ihr sollt auf jeden Fall noch in der Lage sein, eurer gesetzlichen Verpflichtung im sorgsamen Umgang mit den Fischen nachzukommen. Hierbei sei auch noch mal erwähnt, dass in Begleitung von Jugendlichen eine Vorbildfunktion verpflichtend ist.

Gewässer allgemein

Bitte nehmt Rücksicht auf andere Angler und werft z.B. eure Angelmontage nicht ins Wasser hinaus, dass andere Fischer auf anderen Angelplätzen behindert werden. Die Nutzung von Futterbooten ist nur noch zeitlich begrenzt erlaubt (siehe weiter oben). Bitte haltet euch an die Bestimmungen auf der Jahreskarte, der Vereinsmitteilung und der Homepage. Sätze wie: „Das Vorstandsmitglied hat es mir erlaubt“ gelten nicht!

Haselfurther Weiher

Das Übernachten ist nur im hinteren Bereich, mit Angelschirmen, erlaubt. Die Futtermenge für das Anfüttern (Boilies, Partikel usw.) sollte in einem vernünftigen Rahmen erfolgen. Am Strand darf nicht gezeltet werden.

Das Benutzen der Waschräume der Camper, genauer gesagt, dort zu Duschen oder sich zu waschen ist absolut untersagt

Für Welse gilt Entnahmepflicht!

Wichtiger Hinweis: Am Haselfurther Weiher ist das Campieren strengstens untersagt. Es ist jedoch erlaubt, über Nacht zu fischen und am Wasser zu übernachten. Wir möchten Sie jedoch daran erinnern, dass diese Erlaubnis nicht für Familienmitglieder oder sonstige Personen gilt. Das Veranstalten von Grillfesten oder Feiern mit der ganzen Familie ist am Weiher absolut untersagt. Der Haselfurther Weiher ist kein Vergnügungspark für Familienausflüge und wir bitten Sie daher eindringlich, diese Regelung zu respektieren.

Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Nutzung der Toiletten auf dem Campingplatz gestattet ist. Toilettenpapier ist selber mitzubringen. Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, die Duschen und Waschräume sind absolut tabu für uns. Diese Einrichtungen sind ausschließlich den Dauercampern vorbehalten.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Regeln eingehalten werden, um weitere Konflikte mit der Besitzerfamilie Huber und den Dauercampern zu vermeiden. Sollte jemand sich nicht an diese Regeln halten, muss er die Konsequenzen tragen.

Die Vorstandschaft der IFD ist es leid, sich ständig für alles beim Huber rechtfertigen zu müssen. Wir appellieren daher an Ihre Vernunft und bitten Sie dringend, die Regeln zu respektieren und für ein harmonisches Miteinander zu sorgen.

 Inselweiher und Kuttenweiher

Besonderheit: Der Pachtvertrag wurde gekündigt von dem Besitzer. Wir können dort jetzt auch fischen. Wenn der Besitzer oder einer seiner Familienangehörige dort baden, grillen oder ein Fest abhalten möchte, dann bitte dort nicht fischen und auch sofort von da sich entfernen und einen anderen Platz aufsuchen!

Änderung seit 2025

Isen/ Embach

Die Regelung hat sich hervorragend bewährt und wird weiter beibehalten:

Das Gewässer darf von jedem Mitglied nur noch maximal. fünfmal pro Jahr befischt werden.

Ab sofort gibt es eine Zusatzkarte auf der Jahreskarte, in der das Datum, an dem gefischt wird, vor Beginn des Angelns eingetragen werden muss! Das Fischen ist nach Erreichen des Fanglimits (2 Salmoniden) unverzüglich einzustellen. Es darf nur noch mit einer Handangel gefischt werden.

Die Fischereiaufseher sind schriftlich angewiesen, die Bestimmungen knallhart zu kontrollieren. Sollte jemand, mit nicht eingetragenem Datum, zwei Handangeln usw. erwischt werden, erfolgt ein Kartenentzug von einem Monat. Es werden auch keine Ausreden, wie „Ich habe vergessen, das Datum einzutragen ‚oder‘ Habe nicht daran gedacht“ akzeptiert.

Bei Verlust der Sonderkarte ist das Kontingent verbraucht und es darf dort nicht mehr gefischt werden.

Gewässersperre ist von 01.10. bis 31.03

Isen Bereich Dorfen

Die Zugangsmöglichkeiten im Stadtbereich sind nun sehr begrenzt.
Damit man hinter den Gauster fischen kann, gibt es nur noch eine Möglichkeit:

Zugang über die Heubrücke dort befindet sich ein Versorgungsweg vom Wasserwirtschaftsamt,
über den kann man am Damm entlanggehen. Das Befahren ist etwas ungünstig, da man nicht umdrehen kann. Man muss halt ein wenig länger zu Fuß gehen.

Weißweiher 1 und 2

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Befahren der Wege um beide Weiher herum untersagt ist. Weder durch die Schranke noch von hinten über den Feldweg. Es dürfen auch keine Anhänger über diese Wege ans Wasser gebracht werden, egal ob gefahren oder geschoben, da es sich um ein Rückzugsgebiet für Rehe, Hasen usw. handelt und wir sonst wieder Ärger mit dem Jagdpächter bekommen. Ebenso ist der mitgebrachte Müll wieder mit nach Hause zu nehmen. Die Futtermenge für das Anfüttern
(Boilies, Partikel usw.) soll in einem vernünftigen Rahmen erfolgen.

Wir haben dem Besitzer eingeräumt, dass er den Weiher auch weiterhin als Badesee verwenden kann, bzw. auch dort mal ein Grillfest veranstalten kann, was wahrscheinlich nur 1oder zweimal im Jahr der Fall ist. Sollte er einmal da sein, nehmt bitte Rücksicht darauf, wir wollen das gute Verhältnis zum Michael nicht trüben. Bei Problemen meldet euch erst beim Tom, Wolfgang oder Jürgen.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass es ein Toilettenhäuschen am Strand und im Wald hinten gibt, wer dabei erwischt wird, dass er am Nachbarweiher auf dem Liegeplatz sein Geschäft verrichtet, hat mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen!

Bitte beachten: Weißweiher 1 & 2 ist von 01.01.2026 bis 28.02.2026 für jegliches Fischen gesperrt!

Fischen allgemein

Preisfischen

Es wird bei jedem Preisfischen für alle ein Startgeld von 15,00 € erhoben. Das Anfischen und Königsfischen findet jedes Jahr an einem anderen Gewässer statt.

Das Gewässer an dem das Anfischen- u. Königs- wie Vatertagsfischen stattfindet, wird für die darauffolgende Woche (einschließlich Wochenende) für nicht Teilnehmern gesperrt. Teilnehmer erhalten vermerk im Fangbuch und sind berechtigt zum Fischen.
Restliche Mitglieder sind gesperrt. Dies wird von den Fischereiaufsehern streng kontrolliert. 
Zuwider Handlung wird mit 1 Monat Sperre geahndet.


Hinweis:
Ab 2026 sind alle Gewässer bei Veranstaltungen den ganzen Tag (0 Uhr bis 24 Uhr) gesperrt! Das heißt, das man an Tagen, wie dem Anfischen und Königsfischen, nur bei der Veranstaltung fischen kann. Wer erwischt wird, bekommt min. 1 Monat Kartenentzug!

Sperrzeiten


Bitte beachtet die Sperrzeiten genau, oder wir werden dem/derjenigen die Karte für mindestens 1 Monat entziehen. Weißweiher 1&2 sind im Januar und Februar 2026 gesperrt, es gibt aber auch dort dann keine Forellen.

 Passive Mitgliedern

mit gültigem staatl. Fischereierlaubnisschein können max. drei Tageskarten für ein Vereinsgewässer erwerben. Die Karte ist nicht übertragbar und ist nicht gültig für Preisfischen.

Fanglimit Karpfen

Es dürfen maximal 25 Karpfen pro Jahr  und Angler entnommen werden. Dazu zählen Graskarpfen, Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Wildkarpfen, Silberkarpfen und Marmorkarpfen. Das Schonmaß von max. 60 cm ist bei allen aufgeführten Fischen einzuhalten

Fischereiaufseher

Diese sind natürlich zu unbestimmten Zeiten an allen Gewässern unterwegs und werden jeden Verstoß gegen die Bestimmungen, die Satzung und gegen das Fischereirecht ahnden.

Die Vorstandschaft weist alle Mitglieder und deren Gäste/Begleitungen darauf hin, dass auch abseits der Fischerei an unseren Gewässern ein gebührliches Verhalten untereinander und auch Fremden gegenüber unabdingbar ist.

Sauberkeit Gewässer

  • Nehmt euren Müll wieder mit! Wer seinen Müll liegen lässt, riskiert 1 Monat Fischverbot und in schweren Fällen auch eine Anzeige. Ein Grill oder eine Feuerstelle ist kein Mülleimer!
  • Nutzt den Feldweg, den Strand und den Bereich der Hütte am WW 2 nicht als Toilette!
  • Am Weißweiher 1 wurde  ein Toilettenhäuschen aufgestellt.
  • Bitte haltet das Häusel in einen ordentlichen Zustand.
  • Das Toilettenhäusel in Mailling kann benutzt werden, die Zahlenkombination ist die gleiche wie am Schlagbaum (XXXX).
  • Bitte hinterlasst die Toilette in einem sauberen Zustand

Räumt Euren Angelplatz  auf

Unsere Gewässer sind keine Müllkippe

Verein allgemein " Jahreskarten "

Jahreskarten

  • Es gibt nur noch 1-Jahres–Fischereierlaubnisscheine, getrennt nach Fließgewässern und geschlossenen Gewässern. Termine und Gewässersperrzeiten sind auf der Jahreskarte und Terminplan eingetragen.
  • Die neuen Jahreskarten werden immer bei der Jahreshauptversammlung (Pflichtversammlung) ausgegeben, die Verbandsausweise werden per Mail vom Verband direkt an euch geschickt.  Die Jahreskarten sind fortan von März bis Ende Februar des folgenden Jahres gültig. Bei nicht erscheinen werden euch die Unterlagen gegen eine Aufwandsentschädigung von 10 € nachgesendet.
  • Die Bestimmungen auf den Jahreskarten sind zu lesen und einzuhalten. Jahreskarten sind nur unterschrieben gültig. Die Sonderkarte für Isen-Embach darf nicht von der Jahreskarte abgetrennt werden!
  • Jahreskarten unterschreiben ist Pflicht

    Wer in Zukunft seine Jahreskarte nicht unterschreibt und von einem Aufseher erwischt wird, muss sofort vor dem Aufseher seine Jahreskarte unterschreiben. Des Weiteren meldet der Fischereiaufseher den Namen an eine zentrale Stelle im Verein. Sollte das gleiche Mitglied noch mal mit einer nicht unterschriebenen Jahreskarte erwischt werden, wird es einen Monat Kartenentzug geben.

Mitgliedschaft Verein

Änderungen Bank Anschrift

Änderung der Bankverbindung oder der Anschrift sind unverzüglich dem Vorstand, Kassier oder Schriftführer mitzuteilen. Es ist ein neues SEPA-Formular  zu erstellen.

Anfallende Gebühren werden weiterhin mit 10 € berechnet!

Kündigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein und der Wechsel von aktiv auf passiv, haben unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist (letzter Termin 30.09. jährlich) in schriftlicher Form zu erfolgen.
Die Kündigung sollte über unser Kündigungsformular erfolgen, Kündigungsformular

Der Zugang zur Webseite wird zu 1.1 gelöscht, wer gekündigt hat. Das ehemalige Mitglied kann dann nicht mehr in den Mitgliederbereich rein.

Jede nach diesem Termin eingegangene Kündigung kann erst im darauffolgenden Jahr berücksichtigt werden, da wir aus verwaltungstechnischen Gründen darauf angewiesen sind.
Der Wechsel von passiv auf aktiv kann jederzeit erfolgen, soweit Kontingent vorhanden ist.

Email Adressen von Mitgliedern

Da es immer teurer wird Briefe zu verschicken wäre es von großem Vorteil, wenn wir von jedem Mitglied eine E-Mail Adresse hätten. Gebt uns eure E-Mail Adresse, und wenn ihr die ändern solltet, dann informiert uns auch. Sonst kommt die Mail zurück als unzustellbar.

Wer uns keine E-Mail-Adresse mitteilt, wird keine Einladung zur Versammlung bekommen!

Anmeldung Homepage

Alle Mitglieder müssen sich auf der Homepage registrieren. Denn wir haben ein Newlettersystem, über das wir  die Mitteilungen verschicken. 

 

Fanglisten

Abgabe Fangliste

  • Ab 2021 ist die Abgabe der Gesamt-Fanglisten nur noch digital möglich. 
  • Die Gesamtfangliste ist bis spätestens zum 31.12. (23:59)auf der Webseite abzugeben unter 
    https://isen-fischer.de/form/fanglisten-verein/
  • Nicht abgegebene Fanglisten werden mit 50 EUR in Rechnung gestellt. 
    Laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2019

Arbeitsstunden

Jedes Mitglied ist selbst verantwortlich für die Ableistung seiner 12 Arbeitsstunden  Sollte jemand an den vorgegebenen Terminen keine Zeit haben, soll sich die Person beim Kassierer, 2. Vorstand, Hüttenwart oder Gewässerwart melden, es findet sich bestimmt immer was zu tun.

Bitte beachtet, dass das Geld für die fehlenden Stunden zwischen dem 08.11. und 15.11. abgebucht werden. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden seit 2014 15,00 € zum 01.11. eines jeden Jahres fällig. Da einige meinen, Sie können bezahlen, wann Sie wollen.
Gibt es folgen Beschluss,  sollte bis 15.11. das Geld nicht eingegangen sein, werden ab 16.11. 5 % über Basiszins an Zinsen fällig.

Arbeitseinsatz und SignalApp-Gruppe

Die Anzahl der Stunden wurde auf 12 Stunden heraufgesetzt
Ab 2020  gibt es eine Liste, in die der Leiter des Arbeitseinsatzes, den Name des Mitglieds, den Beginn und Ende des Arbeitseinsatzes eingetragen wird.  Das Mitglied ist am Ende verpflichtet, den Beginn und Ende zu überprüfen und zu unterschreiben. 

Wer nicht in der Liste steht, oder nicht unterschrieben hat, muss am Jahresende den nicht geleisteten Arbeitseinsatz zahlen.
 
Die Einsatztermine im Juli und August werden aus der Terminliste gestrichen, da in den vergangenen Jahren kein Mitglied in der Zeit erschienen ist. Die Mittagspause wird nicht mehr angerechnet. Es muss ab 2021 sich ein jeder bis Donnerstag 20 Uhr zum Arbeitseinsatz angemeldet haben, der am darauffolgenden Samstag stattfindet. 
 
Sollte sich nicht genügend Personen melden, entfällt der Arbeitseinsatz

Im Jahr 2020 wurde eine WhatsApp-Gruppe eingeführt, die jetzt zu Signalapp umgezogen ist! Dort werden euch kurz vor den Arbeitseinsätzen oder Preisfischen die Termine nochmals  in Erinnerung gebracht.

Für die Aufnahme in die Gruppe beim Kassier melden.

Anfischen u. Königsfischen

Da die Teilnahme beim Anfischen u. Königsfischen in den vergangenen Jahren zu wünschen lässt, wurde

folgendes beschlossen: Das Gewässer an dem das Anfischen-  Königsfischen wie Vatertagsfischen stattfindet wird für die darauffolgende Woche (einschließlich Wochenende) für nicht Teilnehmer gesperrt. Teilnehmer erhalten Vermerk im Fangbuch und sind berechtigt zum Fischen. Restliche Mitglieder sind gesperrt.

Dies wird von den Fischereiaufsehern streng kontrolliert. 
Zuwider Handlung wird mit 1 Monat Sperre geahndet.

Es wird bei jedem Preisfischen für alle ein Startgeld von 15,00 € erhoben. Das Anfischen wie das Königsfischen findet an verschiedenen Vereinsgewässern in statt. Die Orte sind im Terminplan einzusehen!

Hinweis: Ab 2026 sind alle Gewässer bei Veranstaltungen den ganzen Tag (0 Uhr bis 24 Uhr) gesperrt! Das heißt, das man an Tagen, wie dem Anfischen und Königsfischen, nur bei der Veranstaltung fischen kann. Wer erwischt wird, bekommt min. 1 Monat Kartenentzug!



Bei weniger als 40 Teilnehmer gibt es keine Preise mehr, außer die Kette für den Königsfischer und die Glastrohpäe dazu.

Wir können nicht für 1200 € Fische setzen, dazu noch für über 500 € Preise kaufen und haben Einnahmen von 300 bis 400 €!

Mit den 300 – 400 € können wir gerade mal die Verpflegung und ein sehr geringer Teil der Preise finanzieren.