Vereinsbestimmungen

letzte Änderung Dienstag, 5 März, 2024

Stand 01.01.2024

Allgemeine Bestimmungen

Verein allgemein

  1. Es darf mit höchstens zwei Handangeln und einer Anbissstelle (Drilling ist eine Anbissstelle) gefischt werden. Mit Ausnahme der Köderfischsenke und den Handangeln sind andere Fanggeräte nicht gestattet.
  2. Jungfischer ohne Prüfung (Jugendfischereischein) dürfen mit zwei Handangeln fischen.
    Jungfischer mit Prüfung dürfen ab dem 14. Lebensjahr ohne Begleitung mit zwei Handangeln fischen.
  3. Das Angeln ist verboten: während des Arbeitseinsatz an den für den Arbeitseinsatz festgelegten Gewässern.
  4. Die Sperrzeiten der Gewässer sind zu beachten.
  5. Bei Preisfischen wird grundsätzlich nur mit einer Handangel gefischt. Blinkern, Anfüttern und Bootsbenutzung ist untersagt. Gesonderte Bestimmungen (Beiblatt Preisfischen).
  6. Bei Preisfischen an den nicht zum Preisfischen einbezogenen Gewässern. Nach Durchführung des Preisfischens sind die restlichen Gewässer wieder befischbar. Das Gewässer, an dem das Preisfischen durchgeführt wurde, bleibt an dem Tag gesperrt.
  7. Das Fischen mit dem Bellyboot, Schlauchboote, Luftmatratzen oder ähnliche Schwimmkörper sind zur Ausübung der Angelfischer untersagt.
  8. Änderung Futterboot ab 01.01.2023
    Es gibt noch kein generelles Verbot von Futterbooten und Futterdrohnen (FD),
    aber ab 01.01.2023 tritt folgende Regelung in Kraft.

    Das Futterboot ist von Montag 0:00 bis Donnerstag 24:00 in den vorgegebenen Regeln erlaubt.
    Von Freitag 0:00 bis Sonntag 24:00, sowie an gesetzlichen Feiertagen ist das Futterboot und FD ausnahmslos verboten.
  9. Das Eisangeln ist nicht erlaubt.
  10. Verboten ist nach § 15 Absatz 1 Satz 3 der Ausführungsverordnung des Fischereigesetzes vom 10.05.2004 (AVFIG zuletzt geändert am 01.10.2022) das Fischen mit dem lebenden Köderfisch. Verwendet werden dürfen alle Köder, die diesem Gesetzestext nicht widersprechen.
  11. Das Anfüttern ist in vernünftigen Mengen erlaubt. Es sind nur abbaubare Futtermittel zu verwenden
  12. Untermassige oder versehentlich in der Schonzeit gefangene Fische müssen vorsichtig und waidgerecht vom Haken gelöst und sofort zurückgesetzt werden, sofern sie noch lebensfähig sind. Das Verwenden eines Gaff’s ist untersagt.
  13. Die gesetzlichen Schonzeiten, Vereinsbestimmungen und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten. Das Hältern von Fischen im Fanggewässer ist auf die geringst möglichste Dauer zu beschränken. Setzkescher dürfen nur verwendet werden, wenn sie hinreichend groß und aus Knoten freiem Material hergestellt sind. Gefangene Fische dürfen nicht ausgetauscht werden.
  14. Das Verkaufen, Vertauschen oder Verschenken von Fischen ist nicht gestattet.

Hinweis:

Jahreskarten, Tageskarten, Kontrollen

Jahreskarten, Tageskarten, Kontrollen

  1. Mit dem Erwerb des Fischereierlaubnisscheines verpflichtet sich jeder Angelfischer, diese Bestimmungen vorbehaltlos anzuerkennen und einzuhalten und über kurzfristige Änderungen sich zu informieren. Die Fangstatistik ist sorgfältig auszufüllen, zu führen und bis 31.12. auf der Webseite unter Abgabe Fangliste abzugeben. 
    Die Fangstatistik dient ausschließlich statistischen Zwecken und Besatzmaßnahmen.
  2. Mitglieder des Vereins haben Kontrollrecht in Bezug auf Fischereischein und Fangkontrolle. Vorstandsmitglieder, Fischereiaufseher und Polizei haben nach Artikel 61 (BayFiG) weitergehende Befugnisse. Diesen Personen sind auf Verlangen alle Fischereischeine auszuhändigen und sie dürfen die ganzen Behälter, wie auch den Pkw kontrollieren.
  3. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen sind unsere Fischereiaufseher und Vorstandsmitglieder ermächtigt, ihren Fischereierlaubnisschein einzuziehen und jede weitere Fischereiausübung zu untersagen. Bei schweren Verstößen kann neben den gesetzlichen Ahndungsmaßnahmen auch ein generelles Angelverbot für unsere Gewässer ausgesprochen werden.
    Ab 2023  können Fischereiaufseher Bußgelder neben Verwarnungen etc. aussprechen.
  4. Weisungen des Vorstandes, Gewässerschutzbeauftragten, Gewässerwart, Vereinsausschussmitgliedern oder Fischereiaufsehern ist Folge zu leisten.
  5. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, festgestellte Verstöße gegen Gesetze, Beschränkungen, Vereinsordnung oder Satzung unverzüglich der Vorstandschaft zu melden.
  6. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen sind unsere Fischereiaufseher und Vorstandsmitglieder ermächtigt, ihren Fischereierlaubnisschein einzuziehen und jede weitere Fischereiausübung zu untersagen. 
    Bei kleinen Verstößen kann eine zeitliche Sperre ausgesprochen werden (1 – 3 Monate).
    Bei schweren Verstößen kann neben den gesetzlichen Ahndungsmaßnahmen auch ein generelles Angelverbot für unsere Gewässer ausgesprochen werden oder genauer gesagt es erfolgt ein Vereinsausschluss.

Hinweis:

Jahreskarten, Tageskarten, Kontrollen

Jahreskarten Verein

  • Es gibt nur noch 1-Jahres–Fischereierlaubnisscheine, getrennt nach Fließgewässern und geschlossenen Gewässern. Termine und Gewässersperrzeiten sind auf der Jahreskarte und Terminplan eingetragen.
    Änderungen werden auf der Homepage und per Newsletter und WhatsApp bekannt gegeben.
  • Die neuen  Jahreskarten für das gültige Jahr werden immer bei der Jahreshauptversammlung (Pflichtversammlung) ausgegeben, die Verbandsmarken werden zukünftig direkt vom Verband per Mail zugeschickt und sind ein Jahr gültig.  Das Grüne Verbandsheft wird nicht mehr benötigt und wird auch nicht mehr ausgegeben.
    Die Jahreskarten sind künftig von März bis Ende Februar des folgenden Jahres gültig.
    Bei nicht erscheinen auf der JH werden euch die Unterlagen gegen eine Aufwandsentschädigung von

    10 € nachgesendet.
  • Die Bestimmungen auf den Jahreskarten und auf der Homepage  sind zu lesen und einzuhalten.
    Jahreskarten sind nur unterschrieben gültig.
    Die Sonderkarte für Isen-Embach darf nicht von der Jahreskarte abgetrennt werden!
  • Jahreskarten unterschreiben ist Pflicht

     

Hinweis:

Wer in Zukunft seine Jahreskarte nicht unterschreibt und von einem Aufseher erwischt wird, muss sofort vor dem Aufseher seine Jahreskarte unterschreiben. Des Weiteren meldet der Fischereiaufseher den Namen an eine zentrale Stelle im Verein. Sollte das gleiche Mitglied abermals mit einer nicht unterschriebenen Jahreskarte erwischt werden, wird es einen Monat Kartenentzug geben.

Jahreskarten, Tageskarten, Kontrollen

Gastfischer mit Patenregelung

 Gastfischer können nur mit einem Vereinsmitglied im Rahmen der Patenregelung an unseren Gewässern angeln (Ausnahme Mailling).

  • Es gibt keine Karten im freien Verkauf (außer für Mailling)
    Tageskarten werden nur noch von 01.05 bis 01.10. ausgegeben.
  • Die Karten werden ausgegeben von:

Kassier Jürgen Fröscher (0157 – 74739221 oder 08637 – 310)

1. Vorstand: Stefan Probst (08705 – 9399410 oder 0162 – 2838920

Diese müssen vom Vereinsmitglied (Fischereiberechtigung des Gastes in Original muss vorgelegt werden) abgeholt werden. Anforderungen per Mail sind möglich wie bisher, können aber nur in Papierform versendet werden. Die Tageskarte muss beim ersten Mal persönlich abgeholt werden, da der Verein eine Kopie des Fischereischeins anlegen muss. Danach können Tageskarten per Mail angefordert werden, die dann auch mit der Post verschickt werden.

Hinweis: Bitte Tageskarten mindestens 5 Tage im Voraus anfordern, da die ausgebenden Personen auch ein Privat- und Berufsleben haben und sich nicht immer darum kümmern können!
Tageskarten können angefragt werden bei

Kassier:  juergen-froescher@t-online.de

1. Vorstand: probst-stefan@online.de

Hinweis: Zur Patenregelung

Da in den vergangenen Jahren die Nutzung der Tageskarten im Rahmen der Patenregelung überhandgenommen hat und in Moosburg grenzwertiges Verhalten und massenhaftes Entnehmen der Fische stattfindet, wird eine Reglementierung beschlossen.

Jeder Tageskartenfischer darf lediglich dreimal pro Angeljahr mit einem Mitglied im Rahmen der Patenregelung an unsere Vereinsgewässer mitgehen, bei Überschreiten erhält der Gast eine Sperre.

Für die Tauschkartenfischer ist seit 2022 das übernachten wieder erlaubt!
Dies soll Mitgliedschaften fördern, und gezieltes Abfischen in Gruppen unattraktiv machen.

 

Hinweis:

Zur Patenregelung Da in den letzten Jahren die Nutzung der Tageskarten im Rahmen der Patenregelung überhandgenommen hat und in Moosburg grenzwertiges Verhalten und massenhaftes Entnehmen der Fische stattfindet, wird eine Reglementierung beschlossen.

Fischen allgemein

Verhalten am Wasser

  1. Ufer, Gewässer usw. sind peinlichst sauber zu halten und in ordentlichem Zustand zu verlassen. Keine Abfälle ins Wasser
    werfen (Dosen, Flaschen, Zigarettenkippen usw.). Nehmen Sie ihren Müll wieder mit nach Hause. Grillmöglichkeiten sind kein Abfalleimer. Jegliches anlegen von offenen Feuerstellen ist untersagt. Grillen in geeigneten Grills *(Minimum 30 cm vom Boden entfernt) ist gestattet.
  2. Das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ist strengstens untersagt.
    Parkhinweis auf der Webseite für Isen und Mailling beachten
    Vermeiden Sie Behinderungen des landwirtschaftlichen Betriebs.
    Bei Zuwiderhandlung haftet der Fahrzeughalter und/oder Fahrzeugführer.
  3. Das Putzen der Fische (Ausnehmen und Schuppen) ist an den Gewässern verboten.
  4. Sollten einzelne tote Fische im Vereinsgewässer auftreten, sind die von anwesenden Fischern zu entsorgen.
    Bei größerer Anzahl von toten Fischen ist unverzüglich der Gewässerwart oder Vorstand zu verständigen.
  5. Bitte nehmt Rücksicht auf andere Angler und werft z.B. eure Angelmontage nicht ins Wasser hinaus, dass andere Fischer auf anderen Angelplätzen behindert werden. Die Nutzung von Futterbooten, Futterdrohnen und Echoloten ist nicht mehr erlaubt.
  6. Bitte genießt den Alkohol in Maßen, ihr sollt auf jeden Fall noch in der Lage sein, eurer gesetzlichen Verpflichtung im sorgsamen Umgang mit den Fischen nachzukommen. Hierbei sei auch noch einmal erwähnt, dass in Begleitung von Jugendlichen eine Vorbildfunktion verpflichtend ist. 

Hinweis:

Bitte haltet euch an die Bestimmungen auf der Jahreskarte, der Vereinsmitteilung und der Homepage. Sätze wie: „Das Vorstandsmitglied hat es mir erlaubt“ gelten nicht!

Fischen allgemein

Preisfischen

Es wird bei jedem Preisfischen für alle ein Startgeld von 10,00 € erhoben. Das Anfischen mit Königsfischen findet immer an wechselnden Gewässer statt. Ort des Preisfischen wird in der Terminliste bekannt gegeben.

Während des Preisfischen sind alle anderen Gewässer gesperrt.
Angler, die am Preisfischen teilgenommen und ihr Fanglimit erreicht haben, können an diesen Tag nicht mehr in anderen Gewässern angeln.

Das Gewässer an dem das Anfischen- u. Königsfischen stattfindet wird für die darauffolgende Woche (einschließlich Wochenende) für nicht Teilnehmer gesperrt.
Teilnehmer erhalten Vermerk im Fangbuch und sind berechtigt zum Fischen.
Restliche Mitglieder sind gesperrt.
Dies wird von den Fischereiaufsehern streng kontrolliert. 

Zuwider Handlung wird mit einem Monat Sperre geahndet.

Preise bei Preisfischen:
Bei weniger als 40 Teilnehmer gibt es keine Preise mehr, außer die Kette für den Königsfischer und den Zinnteller dazu. Bei mehr Teilnehmern werden max. 20 Preise vergeben.

Hinweis:

Wer an dem Tag schon 2 oder mehr Forellen gefangen hat, hat sein Tageskontingent erreicht und kann an anderen Gewässern nicht mehr auf Forellen angeln

Fischen allgemein

Karpfenfischen am WW 1 & 2 und Haselfurther Weiher

Bestimmung seit 01.01.2022

  1. *Zum Karpfenfischen dürfen am Weißweiher 1 & 2 und Haselfurther Weiher keine geflochtenen Hauptschnüre mehr verwendet werden, es ist ausnahmslos Monofil-Schnur nicht unter 0,30 mm erlaubt. Vorfächer und Schlagschnur sind davon nicht betroffen
  2. *Folgende Utensilien sind für Karpfenfischer verpflichtend, Abhakmatte mit hohem Rand oder Cardle. Karpfenkescher oder Recovery Sling und dies ist vor dem Angeln aufzubauen.
  3. *Es müssen Karpfenkescher oder Recovery Sling verwendet werden. Dieser soll Vorne min. eine Spannweite von 1 m haben.
  4. *Abhakmatten oder Cardle sollen Minimum eine Größe von 100 x 70 cm haben und ein erhöhten Rand haben, damit die Fische nicht von der Matte rutschen können.
  5. *Änderung Futterboot ab 01.01.2023
    Es gibt noch kein generelles Verbot von Futterbooten und Futterdrohnen (FD),
    aber ab 01.01.2023 tritt folgende Regelung in Kraft.

    Das Futterboot ist von Montag 0:00 bis Donnerstag 24:00 in den vorgegebenen Regeln erlaubt.
    Von Freitag 0:00 bis Sonntag 24:00, sowie an gesetzlichen Feiertagen ist das Futterboot und FD ausnahmslos verboten.
  6. *Verbot von Umsetzten der Fische, es darf kein Fisch von W1 in W2 oder umgekehrt oder in ein anderes unserer Gewässer umgesetzt werden
  7. *Markieren von Fischen (Flossen einschneiden oder ähnliches) ist absolut verboten.
    Sollte jemand erwischt werden, erfolgt Vereinsausschluss und Anzeige wegen Tierquälerei. Hinweis: Da es trotz

Hinweis:

In der Vereinsmitteilung 2022, man soll Futterboote nur in Wurfbereich verwenden, kam es 2022 immer wieder  zu nicht Beachten der Regel und zu Beschwerden. Deswegen beschloss der Vereinsausschuss in seiner letzten Sitzung, ein Verbot ab 2023.

Sonderbestimmungen Gewässer

Besondere Bestimmungen für Maillinger Weiher

  1. Fahrzeuge müssen oben am Wald geparkt werden, oder bei Durchfahrt der oberen Schranke kann rechts neben dem Zufahrtsweg geparkt werden. Auf der linken Seite (am Wasser) ist das Parken verboten. Die Zufahrt zur Vereinshütte von oben durch den Wald über die Wiese ist nicht gestattet.
  2. Da die Wiese um den Weiher landwirtschaftlich genutzt wird, sollten die Angelsachen nicht weiter als 1,5 m vom Wasser ausgebreitet werden sein. Das Niedertreten des Grases ist auf das geringste zu beschränken. Sollte der Besitzer das Gras mähen, ist der Angelplatz zu räumen, um ihn bei den Mäharbeiten nicht zu behindern. Nach dem Abmähen kann der Platz wieder eingenommen werden. Lassen Sie keine Kronkorken oder Blechverschlüsse usw. liegen. Wer den Bauern beim Mähen behindert, muss mit Konsequenzen rechnen!

Hinweis:

Sonderbestimmungen Gewässer

Besondere Bestimmungen für Haselfurther Weiher

Besondere Bestimmungen für Haselfurther Weiher
  1. Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.
  2. Von Mai bis September ist das Angeln im Badebereich untersagt. Der Badebetrieb hat absoluten Vorrang.
  3. Das Zelten (campieren) ist nicht gestattet. Es ist lediglich das Benützen von Angelschirmen mit Überwurf erlaubt. Das Übernachten ist nur im hinteren Bereich (rechte Seite: ab den angebrachten Bojen; linke Seite: ab Stirnseite) geduldet.
  4. Benützen der Toilette am Campingplatz ist erlaubt. Toilettenpapier ist selbst mitzubringen. Die Anlage ist im sauberen Zustand zu verlassen.
  5. Private Feste und Grillen untersagt.
  6. Das Verändern des Ufers durch Bebauungen (z. B. Treppen, Unterstände usw.) ist zu unterlassen
  7. Das Übersteigen der Zäune ist verboten. Für Beschädigungen haftet der Verursacher. Das Überreichen von Angelsachen wird nur geduldet.
  8. Die Futtermenge wird begrenzt auf 1 Ltr. pro Tag. Es darf auch nicht mehr am Angelplatz vorgehalten werden!

Hinweis:

Wir möchten nochmals betonen, dass am Haselfurther Weiher das Campieren strengstens untersagt ist. Es ist jedoch erlaubt, über Nacht zu fischen und am Wasser zu übernachten. Wir möchten Sie jedoch daran erinnern, dass diese Erlaubnis nicht für Familienmitglieder oder sonstige Personen gilt. Das Veranstalten von Grillfesten oder Feiern mit der ganzen Familie ist am Weiher ist absolut untersagt. Der Haselfurther Weiher ist kein Vergnügungspark für Familienausflüge und wir bitten Sie daher eindringlich, diese Regelung zu respektieren. Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Nutzung der Toiletten auf dem Campingplatz gestattet ist. Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, die Duschen und Waschräume sind absolut tabu für uns. Diese Einrichtungen sind ausschließlich den Dauercampern vorbehalten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Regeln eingehalten werden, um weitere Konflikte mit der Besitzerfamilie Huber und den Dauercampern zu vermeiden. Sollte jemand sich nicht an diese Regeln halten, muss er die Konsequenzen tragen. Die Vorstandschaft der IFD ist es leid, sich ständig für alles beim Huber rechtfertigen zu müssen. Wir appellieren daher an Ihre Vernunft und bitten Sie dringend, die Regeln zu respektieren und für ein harmonisches Miteinander zu sorgen.

Sonderbestimmungen Gewässer

Besondere Bestimmungen für Weißweiher 1 & 2

  1. Nach dem Grillen ist die verbrannte Kohle vernünftig zu entsorgen.
  2. Das Baden ist nur für Vereinsmitglieder erlaubt. Fremde Badegäste sollen hingewiesen werden, dass es sich um ein Privatgewässer handelt.
  3. Das Befahren der gesamten Wege um das  Gewässer ist verboten.

Hinweis:

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Befahren der Wege um beide Weiher herum untersagt ist. Weder durch die Schranke noch von hinten über den Feldweg. Es dürfen auch keine Anhänger über diese Wege ans Wasser gebracht werden, egal ob gefahren oder geschoben, da es sich um ein Rückzugsgebiet für Rehe, Hasen usw. handelt und wir sonst wieder Ärger mit dem Jagdpächter bekommen. Ebenso ist der mitgebrachte Müll wieder mit nach Hause zu nehmen. Die Futtermenge für das Anfüttern (Boilies, Partikel usw.) soll in einem vernünftigen Rahmen erfolgen. Wir haben dem Besitzer eingeräumt, dass er den Weiher auch weiterhin als Badesee verwenden kann, und auch dort mal ein Grillfest veranstalten kann, was wahrscheinlich nur 1oder zweimal im Jahr der Fall ist. Sollte er einmal da sein, nehmt bitte Rücksicht darauf, wir wollen das gute Verhältnis zum Michael nicht trüben. Bei Problemen meldet euch erst bei der Vorstandschaft Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass es ein Toilettenhäuschen am Strand und im Wald hinten gibt, wer dabei erwischt wird, dass er am Nachbarweiher auf dem Liegeplatz sein Geschäft verrichtet, hat mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen!

Sonderbestimmungen Gewässer

Besondere Bestimmungen für Insel-Kuttenweiher

Besonderheit: Am Südostufer des Weihers befindet sich ein Badeplatz, der von Badegästen benutzt werden darf, da dieser dort schon seit ca. 20 Jahren angesiedelt ist und wir es im Pachtvertrag zugesichert haben.
Das Fischen dort ist in den Sommermonaten untersagt.
Die haben kein Fischereirecht, sollte dennoch jemand unrechtmäßig fischen, bitte unverzüglich die Vorstandschaft informieren, wir kümmern uns dann darum.
Bitte selbst nichts unternehmen!

Hinweis:

Sonderbestimmungen Gewässer

Besondere Bestimmungen für Embach Isen

Das Gewässer darf von jedem Mitglied nur noch maximal. fünfmal pro Jahr befischt werden.

Es gibt eine Zusatzkarte auf der Jahreskarte, in der das Datum, an dem gefischt wird, vor Beginn des Angelns eingetragen werden muss! Das Fischen ist nach Erreichen des Fanglimits (2 Salmoniden) unverzüglich einzustellen. Es darf nur noch mit einer Handangel gefischt werden.

Bei Verlust der Sonderkarte ist das Kontingent verbraucht und es darf dort nicht mehr gefischt werden.

Gewässersperre ist von 15.12. bis 31.03

Hinweis:

Die Fischereiaufseher sind schriftlich angewiesen, die Bestimmungen knallhart zu kontrollieren. Sollte jemand, mit nicht eingetragenem Datum oder nicht mit dem entsprechenden Köder erwischt werden, erfolgt ein Kartenentzug von einem Monat. Es werden auch keine Ausreden, wie „Ich habe vergessen, das Datum einzutragen ‚oder‘ Habe nicht daran gedacht“ akzeptiert.

Sonderbestimmungen Gewässer

Isen Bereich Dorfen

Die Zugangsmöglichkeiten im Stadtbereich sind nun sehr begrenzt.
Damit man hinter den Gauster fischen kann, gibt es nur noch eine Möglichkeit:

Zugang über die Heubrücke dort befindet sich ein Versorgungsweg vom Wasserwirtschaftsamt,
über den kann man am Damm entlanggehen. Das Befahren ist nicht möglich, da ein Poller eingebaut wurde!

Man muss halt ein wenig länger zu Fußweg in Kauf nehmen.
Fremde Grundstücke dürfen nicht betreten werden.

Hinweis:

Gewässer allgemein

Sauberkeit am Gewässer

  • Nehmt euren Müll wieder mit! Wer seinen Müll liegen lässt, riskiert 1 Monat Fischverbot und in schweren Fällen auch eine Anzeige.
  • Ufer, Gewässer usw. sind peinlichst sauber zu halten und in ordentlichem Zustand zu verlassen. Keine Abfälle ins Wasser
    werfen (Dosen, Flaschen, Zigarettenkippen usw.). Nehmen Sie ihren Müll wieder mit nach Hause. Grillmöglichkeiten sind kein Abfalleimer. Jegliches anlegen von offenen Feuerstellen ist untersagt. Grillen in geeigneten Grills *(Minimum 30 cm vom Boden entfernt) ist gestattet.
  • Nutzt den Feldweg, den Strand und den Bereich der Hütte am WW 2 nicht als Toilette!
  • Am Weißweiher 1 wurde  ein Toilettenhäuschen aufgestellt, bitte haltet es in sauberen und ordentlichen Zustand
  • Das Toilettenhäusel in Mailling kann benutzt werden, die Zahlenkombination ist die gleiche wie am Schlagbaum ().
  • Bitte hinterlasst die Toilette in einem sauberen Zustand.

Hinweis:

Pflichten Mitglieder

Anmeldung auf Hompage

Alle Mitglieder müssen sich auf der Homepage registrieren.
Den wir haben ein Newlettersystem, über das wir die Mitteilungen verschicken können. 

Es werden keine Mitteilungen, Einladungen oder Ähnliches mehr per Post versendet.

  • Aufnahmeanträge, SEPA Formulare, Kündigungen werden nur noch Digital auf unsere Homepage erstellt.
Haltet Eure E-Mail-Adresse aktuell.
Änderungen können auf der HP unter Profil vorgenommen werden.

Hinweis:

Pflichten Mitglieder

Änderung Bankverbindung

  • Änderung der Bankverbindung oder der Anschrift sind unverzüglich dem Vorstand, Kassier oder Schriftführer mitzuteilen. Bei Änderungen der Bankverbindung  muss ein neues  SEPA Formular erstellt werden.
    Anfallende Gebühren werden weiterhin mit 10 € berechnet!
  • Wenn der Mitgliedsbeitrag angemahnt werden muss, werden beim dritten Schreiben 10,00 € Mahngebühren fällig.

Hinweis:

Pflichten Mitglieder

Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung ist für alle aktiven Mitglieder eine Pflichtveranstaltung. Es werden die neuen Jahreskarten an dem Tag ausgegeben.
Sollten die nicht abgeholt werden, wird für das Versenden eine Gebühr von 10,00 € berechnet.

Einladung erfolgt per Newsletter.

Hinweis: Wer keine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt hat, bekommt auch keine News oder Einladungen 

Hinweis:

Wer keine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt hat, bekommt auch keine News oder Einladungen 

Pflichten Mitglieder

Vereinsbeitrag mit Jahreskarten

Der Vereinsbeitrag wird in 2 Raten abgebucht.
1. Abbuchung erfolgt im Februar
2. Abbuchung erfolgt im März

Sollte kein Geld eingehen, werden auch keine Jahreskarten ausgehändigt. Das Mitglied muss trotzdem die geforderten Leistungen,  wie Stunden für Arbeitseinsatz, erbringen.

Bei säumigen Zahlern kann der Verein, die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.

Hinweis:

Pflichten Mitglieder

Jährlicher Arbeitseinsatz

Der jährliche Arbeitseinsatz beträgt 12 Stunden pro aktives männliches/weibliches Mitglied und kann stundenweise abgegolten werden. Für Nichtleistung wird eine Gebühr erhoben, die von der Vorstandschaft festgelegt wird (derzeit 15,00 €/pro nicht geleistete Stunde).

Arbeitseinsatz für Neumitglieder und Jugendliche, die volljährig werden
Es wurde nun eine Regelung für den Arbeitseinsatz festgesetzt, Neumitglieder müssen in dem Jahr, in dem Sie eintreten, für jeden angefangenen Monat 1 Std. Arbeitseinsatz leisten, genauso verhält es sich auch für Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollenden.

Beispiel: Ein Neumitglied tritt im März ein, so muss er 10 Stunden Arbeitseinsatz leisten, ein
Jugendlicher, der im Juni, 18. Jahre wird, muss noch 7 Stunden ableisten.

Ab dem Jahr 2021 gibt es einen Anmeldeschluss zum Arbeitseinsatz!
Vor jedem Arbeitseinsatz ist Donnerstagabend 20 Uhr Anmeldeschluss!
Wenn bis da keine Anmeldungen eingehen, entfällt der Arbeitseinsatz.

Hinweis:

Pflichten Mitglieder

WhatsApp-Gruppe

Es wurde im Jahr 2023 die Signal-App-Gruppe eingeführt, dort werden euch kurz vor den Arbeitseinsätzen oder Preisfischen die Termine in Erinnerung gebracht. Dazu benötigen wir eure Handynummer, um euch die Einladung per Signal- App zu schicken!

Für die Aufnahme in die Gruppe beim Kassier melden.

Hinweis:

Pflichten Mitglieder

Freistellung vom Arbeitseinsatz wegen Krankheit

Sollte ein Mitglied nicht in der Lage sein, wegen Krankheit seinen Arbeitseinsatz zu leisten, ist dies dem Verein unverzüglich, in schriftlicher Form über unser Freistellungsformular  mitzuteilen. Dann kann eine Freistellung vom Arbeitseinsatz für das Jahr erfolgen. Zur kompletten Befreiung vom Arbeitseinsatz muss, ein amtlicher Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden.
Rückwirkende Befreiung am Ende das Jahres kann nicht mehr erfolgen, auch bei Vorlage eines Attestes oder ähnlichem. 
Beschluss der Mitgliederversammlung 2014

Hinweis:

Wer beim Kassier seinen Behindertenausweis hinterlegt hat, benötigt keine Freistellungsantrag mehr. Dieser Personenkreis ist automatisch befreit.

Pflichten Mitglieder

Führen eine Fangbuches

Jedes aktive Mitglied oder auch Jungfischer ist verpflichtet ein Fangbuch zuführen

Jeder Fisch, der mitgenommen wird, ist unverzüglich mit Kugelschreiber in das Fangbuch einzutragen.
Die Gesamtfangliste ist bis spätestens 31.12.  23.59 jeden Jahres auf der Homepage abzugeben.
Ab 2021 werden die Fanglisten nur noch elektronisch abgeben.
Verspätete Abgabe wird nicht mehr akzeptiert, und es werden ausnahmslos Gebühren berechnet

Der Eintrag erfolgt auf der Seite Abgabe Fanglist Verein.

Fanglisten, die per Post zugesendet werden, werden gegen eine Gebühr von 10,00 € eingetragen.
Für nicht abgegebene Fanglisten wird ein Gebühr von 50,00 € fällig

Hinweis:

Beschluss Mitgliederversammlung 2018

Pflichten Mitglieder

Der Austritt aus dem Verein und der Wechsel von Aktiv

Der Austritt aus dem Verein und der Wechsel von aktiv auf passiv, haben unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist (letzter Termin 30.09. jährlich) in schriftlicher Form zu erfolgen.

Die Kündigung oder auch Änderung von Aktiv auf Passiv sollte ausschließlich über unser Formular erfolgen
Kündigungsformular 

Dadurch wird gewährleistet, dass die Kündigung in unserm System ist.

Jede nach diesem Termin eingegangene Kündigung kann erst im darauffolgenden Jahr berücksichtigt werden, da wir aus verwaltungstechnischen Gründen darauf angewiesen sind.

 

Hinweis:

Ein Austritt aus dem Verein kann nur erfolgen, wenn bis zum 31.12. alle ausstehenden Gebühren bezahlt sind und die Unterlagen (Jahreskarten, Fanglisten, Vereinsunterlagen) an uns gesendet wurden.

Allgemeine Bestimmungen

Für Unfälle aller Art, sowie Sach- und Flurschäden haftet der Verursacher.

gezeichnet der Vorstand

Hinweis: